Allgemeine Geschäftsbedingungen

MainLink UG (haftungsbeschränkt)
handelnd unter der Marke „webdesign.ms“
Aegidiistraße 42
48143 Münster

I. ALLGEMEINES

Die unter dieser Ziff. I. „Allgemeines“ genannten Regelungen gelten für all unsere (Dienst-)Leistungen und finden auf jedes Vertragsverhältnis zwischen webdesign.ms und dem Auftraggeber Anwendung. Die Regelungen unter der Ziff. II. „Werkleistungen“ finden ausschließlich für Werkleistungen, insbesondere die technische Umsetzung der Erstellung und Entwicklung von Websites, Anwendung.

1. Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungen der MainLink UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend auch „webdesign.ms" genannt), die für das beauftragende Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“) erbracht werden. Nachfolgend werden webdesign.ms und der Auftraggeber jeweils einzeln die „Partei“ und gemeinsam auch als „die Parteien“ bezeichnet.

(2) webdesign.ms richtet sich mit diesen AGB und ihren Leistungen ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB sowie Personengesellschaftern, juristische Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Anstalten und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).

(3) Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen webdesign.ms und dem Auftraggeber bilden neben diesen AGB das Angebot von webdesign.ms an den Auftraggeber, im Rahmen dessen sich die Parteien auf die wesentlichen Merkmale der Leistungserbringung einigen. Von den vorliegenden AGB abweichende Regelungen im Angebot oder in sonstigen „Verbindlichen Absprachen“ (Verbindliche Absprachen sind hierbei gemeinsame Vereinbarungen über die Anpassung, Ergänzung oder Änderung der Leistungserbringung der Parteien, die mindestens in Textform erfolgt - E-Mail ausreichend - und diese AGB insoweit rechtswirksam ergänzen) erhalten Geltungsvorrang vor diesen AGB.

(4) Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(5) Sobald der Auftraggeber das Angebot von webdesign.ms annimmt (mindestens Textform - E-Mail ausreichend - erforderlich), beauftragt der Auftraggeber webdesign.ms mit der Erbringung der im Angebot oder in Verbindlichen Absprachen genannten Leistungen zu den dort sowie den in diesen AGB genannten Bedingungen und es kommt ein Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien zustande.

(6) Sollten die Parteien nichts anderes vereinbaren, handelt es sich bei den zu erbringenden Leistungen von webdesign.ms um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Für Werkleistungen im Sinne von §§ 631 ff. BGB, wie die Erstellung und Entwicklung von Websites, gelten zusätzlich die weiteren Regelungen der unten genannten Ziff. II. Werkleistungen.

(7) Sollte webdesign.ms im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber personenbezogene Daten für diesen während der Geschäftsbeziehung verarbeiten, erfolgt diese Verarbeitung auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO („AVV“), den die Parteien miteinander abschließen können.

2. Inhalt der Geschäftsbeziehung

(1) Der Auftraggeber beauftragt webdesign.ms mit der Leistungserbringung in Bezug auf das Thema „Entwicklung von Websites“ inkl. möglicher Leistungen in den Bereichen Beratung, Schulungen, Marketing und Workshops für den Auftraggeber (nachfolgend werden die hieraus hervorgehenden und von webdesign.ms zu erbringenden Dienst- und Entwicklungsleistungen gemeinsam auch „auch „Leistungen“ genannt).

(2) In der Wahl von Zeit und Ort der Erbringung seiner Tätigkeiten sowie in der Wahl der Implementierung seiner Strategien und Maßnahmen ist der webdesign.ms grundsätzlich frei, es sei denn, der Auftraggeber macht diesbezügliche ausdrückliche Vorgaben.

(3) Sollten die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben, ist webdesign.ms nicht verpflichtet, mit ihren Leistungen einen wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg herbeizuführen. webdesign.ms ist lediglich verpflichtet, bei der Leistungserbringung die Sorgfalt eines ordentlich und gewissenhaft handelnden Kaufmanns zu beachten.

(4) webdesign.ms erbringt keine rechtliche, steuerliche oder finanzaufsichtsrechtliche Beratung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes oder sonstiger berufsrechtlicher Regularien, die die vorgenannten Berufe regulieren.

(5) webdesign.ms ist berechtigt, Leistungen, und/oder Teilleistungen in einem Projekt durch Subunternehmen (insbesondere durch die Beauftragung von dritten Unternehmen sowie verbundenen Unternehmen von webdesign.ms) erbringen zu lassen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich (Textform ausreichend) der Leistungserbringung durch die von webdesign.ms gewählten Subunternehmen aus verständlichen und nachvollziehbaren Gründen widerspricht. Im letzteren Fall bleibt webdesign.ms zur selbstständigen Leistungserbringung verpflichtet, ist jedoch berechtigt, die Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

(6) webdesign.ms ist berechtigt, Fremdleistungen von Dritten an den Auftraggeber zu vermitteln, sofern dieser Bedarf an der Erbringung konkreter Fremdleistungen durch die genannten Dritten hat. Die Vermittlung von Fremdleistungen Dritter an den Auftraggeber findet, soweit nicht anders vereinbart, dergestalt statt, dass webdesign.ms den Dritten und den Auftraggeber miteinander in Kontakt bringt und ggf. die Verhandlungen zwischen ihnen leitet. Ein Auftrags- und damit ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber direkt zustande.

(7) Sollte webdesign.ms als sogenannter „White-Label-Partner“ durch andere Dienstleister (in der Regel Agenturen) unterbeauftragt werden, so gelten diese AGB in identischer Form gegenüber der Agentur als Auftraggeber. In diesem Fall ist die Agentur verpflichtet, die aus diesen AGB hervorgehenden Rechte und Pflichten in ihrer eigenen Endkundenbeziehung zu beachten, sodass dem Endkunden insbesondere keine über die in diesen AGB genannten Rechte und Pflichten hinaus eingeräumt werden.

3. Leistungsinhalte

(1) Die Leistungen von webdesign.ms umfassen die im Angebot bzw. in Verbindlichen Absprachen dargestellten Inhalte.

(2) Die einzelnen Leistungsgegenstände von webdesign.ms können insbesondere folgende Themenbereiche umfassen:

a. Strategische Leistungen

i. Analyse bestehender Inhalte und Systeme

ii. Markt- und Wettbewerbsanalyse

iii. Zielgruppen- und Positionierungsentwicklung

iv. Messaging- und Conversion-Strategie

v. Informationsarchitektur und UX-Konzeption

vi. Wireframes und Strukturplanung

b. Technische Umsetzung

i. Erstellung und Entwicklung von Websites (insbesondere in Webflow)

ii. Responsive Umsetzung

iii. Performance-Optimierung

iv. Integration von Interaktionen und Animationen

v. On-Page-SEO

vi. Einrichtung technischer SEO-Strukturen

c. Performance- & Marketing-Leistungen

i. Suchmaschinenoptimierung (SEO)

ii. Suchmaschinenwerbung (SEA)

iii. GEO

iv. Conversion-Rate-Optimierung (CRO)

v. Tracking- und Analytics-Integration

vi. datenbasierte Optimierung

vii. CRM-Anbindung

d. Weitere Leistungen

i. Workshops und Schulungen

ii. Reporting

iii. Anfrage- und Funnel-Implementierungen

iv. Content-Produktion und Foto-/Videoleistungen

(3) Einzelheiten zu den Leistungspflichten von webdesign.ms können die Parteien im Angebot oder in Verbindlichen Absprachen regeln.

(4) Solange webdesign.ms nicht die vereinbarten Leistungen bereits bereitgestellt hat, kann der Auftraggeber eine Abänderung oder Ergänzung der gewünschten Leistungen erbitten. webdesign.ms überprüft sodann im Anschluss die Umsetzbarkeit der Änderung im Hinblick auf die angestrebte Gesamtfunktionalität.

(5) Es steht webdesign.ms frei, für einen Änderungs- oder Ergänzungswunsch ein weiteres Angebot vorzulegen, wobei eine Angabe von Gründen hierfür nicht erforderlich ist. Erfordert eine Änderung eine umfangreiche Überprüfung, so kann webdesign.ms den hierfür erforderlichen Aufwand ebenfalls in Rechnung stellen.

(6) webdesign.ms wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die bereits vereinbarte Leistungserbringung planmäßig weiterführen, es sei denn, der Auftraggeber weist webdesign.ms an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, webdesign.ms bei der Leistungserbringung nach besten Kräften und Möglichkeiten zu unterstützen und hat webdesign.ms alle erforderlichen Daten, Informationen, Rechte und Unterlagen rechtzeitig, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach entsprechender Anfrage durch webdesign.ms, ohne Verletzung etwaiger Rechte Dritter zur Verfügung zu stellen. Bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung verlängert sich eine etwaig vereinbarte Leistungsfrist, um die Dauer der Verzögerung.

(2) Folgende Mitwirkungen sind insbesondere vom Auftraggeber als Nebenleistungspflichten in eigener Verantwortung zu erbringen:

a. Bereitstellung von Texten, Bildern, Logos, Markenrichtlinien.

b. Freigabe von Konzepten und Designs innerhalb angemessener Fristen.

c. Bereitstellung technischer Zugänge (Domain, Hosting, DNS, CRM etc.).

d. Rechtzeitige, frist- und vereinbarungsgemäße Feedback- und Korrekturschleifen.

e. Fachliche Mitarbeit bei der Erbringung unserer Dienstleistungen in dem von webdesign.ms vorausgesetzten Umfang.

f. Zugänge, Zugangsberechtigungen, Passwörter sowie sonstige Berechtigungen, die webdesign.ms ermöglichen, unsere IT-Leistungen zu erbringen.

g. Zusicherung, dass sämtliche webdesign.ms gegenüber gemachten Daten, Informationen und Angaben dauerhaft richtig und vollständig sind und die für die Erbringung der Dienstleistungen benötigten Daten, Informationen und Angaben innerhalb der geforderten Frist zur Verfügung gestellt werden sowie Änderungen an Daten, Informationen und Angaben innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden.

h. Verwendung sicherer Passwörter, welche regelmäßig geändert werden sollten.

i. Meldungen von Sach- und Rechtsmängeln sowie von Störungen müssen eine Problembeschreibung (z.B. mit Screenshots, anonymisierten Logfiles) enthalten.

j. Bei sicherheitsrelevanten Updates behält webdesign.ms sich vor, die Leistungen kurzfristig anzupassen. Daraus resultierende Anpassungen auf den IT-Systemen des Auftraggebers sind von diesem bzw. von webdesign.ms in Absprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.

k. Sofern nicht anders vereinbart: Eigenständige und eigenverantwortliche Integration der Leistungen (ggf. nebst Schnittstelle), sowie eigenständige und eigenverantwortliche Migration bzw. Export von Inhalten und Daten zur Herstellung der Nutzbarkeit der Leistungen für die Zwecke des Auftraggebers.

(3) Für zeitliche oder organisatorische Verschiebungen oder Verzögerungen die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, trägt webdesign.ms keine Verantwortung. In den vorgenannten Fällen ist webdesign.ms nach eigenem Ermessen berechtigt, ihre Leistungspflicht entsprechend zu verzögern oder, vorbehaltlich der Regelungen zu Stornierung in Ziff. 6 dieser AGB, den vollen Betrag der Vergütung zu verlangen.

(4) Der webdesign.ms stellt dem Auftraggeber für die Dauer der Zusammenarbeit gemeinsame Systeme zur Verfügung. Diese gemeinsamen Systeme können insbesondere aus entsprechender Software bestehen, in der der Auftraggeber die Erledigung der Leistungen durch webdesign.ms sowie ggf. ein Reporting über die Performance von Kampagnen tracken kann. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese gemeinsamen Systeme im Rahmen der Zusammenarbeit zu nutzen.

(5) Der Auftraggeber hat, sofern im Angebot nicht anderweitig benannt, innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt des Angebots gegenüber webdesign.ms schriftlich (Textform ausreichend) mitzuteilen, ob er dieses annimmt oder Änderungen hieran wünscht. Der Auftraggeber hat webdesign.ms schriftlich (Textform ausreichend) über Änderungswünsche zu informieren.

(6) Auf Basis der Angabe von wichtigen Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers entstanden sind, wie bspw. Krankheit oder sonstige unvorhergesehene Änderungen in seinem Betriebsablauf, ist der Auftraggeber berechtigt, einen mit webdesign.ms vereinbarten Termin oder bereits vereinbarte Projektleistungen einmalig auf einen für beide Parteien passenden Ersatztermin zu verschieben, ohne dass dies zu einer Erhöhung der Vergütung führt. Bei jeder weiteren Verschiebung auf Basis der Angabe von wichtigen Gründen hat der Auftraggeber die auf den vereinbarten Termin bzw. die auf vereinbarte Projektleistung entfallende Vergütung trotzdem zu zahlen. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Stornierung gem. Ziff. 6 dieser AGB.

(7) Im Hinblick auf die an webdesign.ms für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Logos, Marken, Designs, Unternehmenskennzeichen oder sonstige (urheberrechtlich) geschützten Rechte (nachfolgend „Geistiges Eigentum“ bzw. „IP“) ist der Auftraggeber ausschließlich dafür verantwortlich, die rechtliche und gesetzliche Zulässigkeit einzuhalten. Das bedeutet etwa, dass der Auftraggeber markenrechtliche Prüfungen durchführen muss oder auch sicherstellt, dass die Nutzung der Leistungen durch webdesign.ms oder die Leistungen ausgewählten Dritten, welche die IP des Auftraggebers involviert, nicht gegen die Rechte Dritter verstößt. Sollte dies der Fall sein und sollte webdesign.ms hieraus, ohne, dass webdesign.ms eine Verantwortung hierfür trifft, in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber webdesign.ms von dieser Haftung freizustellen und, sollte der Auftraggeber die entsprechende Rechtsverfolgung nicht selbst übernehmen, webdesign.ms die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung erstatten.

5. Vergütung

(1) webdesign.ms erhält für die Erbringung der im Angebot, in Verbindlichen Absprachen und in den AGB beschriebenen Leistungen eine Vergütung in der im Angebot festgelegten Höhe.

(2) Alle Vergütungsbestandteile verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Vergütungen sind grds. 14 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung durch den Auftraggeber auf das von webdesign.ms angegebene Bankkonto zu zahlen. Sollte dies nicht erfolgen, ist webdesign.ms zur Zurückhaltung seiner Leistungen berechtigt, bis die entsprechende Zahlung seinem Konto gutgeschrieben wurde.

(3) Bei ausbleibendem Geldeingang trotz Fristablauf ist webdesign.ms berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu fordern, aktuell damit also in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz.

(4) webdesign.ms ist jederzeit berechtigt, Teilzahlungen für jeweils in sich abgeschlossene Teile eines Auftrags zu fordern. Insbesondere ist webdesign.ms berechtigt, 50% der vereinbarten Vergütung vorab als Anzahlung einzufordern.

(5) Sollte webdesign.ms zur Erbringung einmaliger Leistungen beauftragt werden, kann webdesign.ms auch 100% der vereinbarten Vergütung vorab als Anzahlung einfordern.

(6) In umfangreichen Aufträgen von längerer Dauer (länger als 3 Monate seit Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages) ist webdesign.ms berechtigt, Teilzahlungen unabhängig von der Erledigung in sich abgeschlossener Teile des Auftrags zu fordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweils abgerechneten Leistungen sich für den Auftraggeber nachvollziehbar aus der jeweiligen Rechnung ergeben.

(7) Sollte webdesign.ms zur Erbringung von dauerhaft zu erbringenden Leistungen beauftragt werden, so rechnet webdesign.ms monatlich, jeweils nachträglich ab.

(8) Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Es gelten die hierfür im Angebot genannten Sätze und Höhen. Reisezeiten werden mit der Hälfte der aufwandsbasierten Vergütung in der im Angebot bezeichneten Höhe abgerechnet. Haben die Parteien keine weiteren Festlegungen getroffen, erfolgt die Vergütung im Übrigen nach den im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung geltenden steuerlichen Höchstsätzen.

(9) Aufwendungsersatz für Auslagen, die bei webdesign.ms in Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Geschäftsbeziehungen anfallen und nicht bereits mit der Vergütung abgegolten sind, sind vom Auftraggeber nach Vorlage der Originalbelege bzw. auch vorab durch Vorlage von entsprechenden Angeboten, Aufträgen oder Rechnungen zu erstatten.

6. Stornierung / Verschiebung

(1) Nach Annahme des Angebots von webdesign.ms durch den Auftraggeber und damit mit Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages hinsichtlich des vereinbarten Auftrags, ist dem Auftraggeber eine Lösung davon, etwa durch Kündigung oder Rücktritt grundsätzlich nicht möglich.

(2) Sollte der Auftraggeber sich dennoch für eine Verschiebung, Absage bzw. Stornierung der Zusammenarbeit entscheiden, hat er einen Schadensersatz nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu zahlen:

a. Bei einer Verschiebung/Stornierung bis einschließlich 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung: Zahlung von 10% der vereinbarten Vergütung als Schadenersatz.

b. Bei einer Verschiebung/Stornierung zwischen 5 Werktagen und dem Tag der Leistungserbringung: Zahlung von 20% der vereinbarten Vergütung als Schadenersatz.

7. Referenz

webdesign.ms ist berechtigt, während der Geschäftsbeziehungen sowie darüber hinaus, ohne die Pflicht zur Zahlung einer gesonderten Vergütung, die Marken, Logos, Namen, Designs oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers in jeder Form zu eigenen Vermarktungszwecken zu verwenden.

8. Nutzungsrechte

(1) Von webdesign.ms für oder im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erstellte Informationen, Unterlagen, Präsentationen, Analysen, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse, die nicht in der technischen Umsetzung der Erstellung und Entwicklung von Websites bestehen (nachfolgend auch „Arbeitsergebnisse“) können urheberrechtlichem Schutz unterliegen und sind ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck bestimmt.

(2) Sämtliche Rechte und Nutzungsrechte, die an den Arbeitsergebnissen von webdesign.ms bestehen oder durch die Beauftragung und der Leistungserbringung von webdesign.ms unter dem Dienstleistungsvertrag entstehen, bleiben ausschließlich bei webdesign.ms. webdesign.ms räumt dem Auftraggeber hieran jedoch für die Dauer des Dienstleistungsvertrages sowie darüber hinaus für die Dauer, für die der Auftraggeber die Leistungen von webdesign.ms vereinbarungsgemäß nutzt, einfache Nutzungsrechte ein.

(3) Für die Rechte, die durch die technische Umsetzung der Erstellung und Entwicklung von Websites entstehen, gelten die Regelungen der Ziff. II. 4 dieser AGB.

(4) webdesign.ms bleibt zudem insbesondere berechtigt, ihr Know-how, ihre Entwürfe, Designs, Ideen, Skizzen, Frameworks, Templates, Methoden und internen Prozesse (Eigentum von webdesign.ms) sowie sämtliche Arbeitsergebnisse auch für andere Projekte und Tätigkeiten für andere Auftraggeber zu nutzen. Hierbei wird webdesign.ms insbesondere die Regelungen zur Vertraulichkeit aus Ziff. 11 dieser AGB beachten.

9. KI-Systeme

(1) webdesign.ms ist zur Unterstützung ihrer Leistungserbringung, insbesondere für die Analyse und Aufbereitung von Daten, berechtigt, KI-Systeme einzusetzen.

(2) Der Einsatz der KI-Systeme erfolgt hierbei ausschließlich auf Grundlage eines zwischen webdesign.ms und dem Anbieter bzw. Betreiber des jeweiligen KI-Systems abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages sowie unter Einhaltung der geltenden Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen.

(3) Personenbezogene oder besonders vertrauliche Daten sowie Geschäftsgeheimnisse werden durch webdesign.ms nicht mit den KI-Systemen verarbeitet bzw. vor ihrer Verarbeitung anonymisiert.

(4) Die Verantwortung für die fachliche Prüfung, Validierung und finale Bewertung sämtlicher Arbeitsergebnisse verbleibt trotz der Verwendung von KI-Systemen durch webdesign.ms beim Auftragnehmer.

10. Haftung

(1) webdesign.ms ist verpflichtet, sämtliche Aufträge mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Agenturwesens durchzuführen.

(2) Für alle Schäden, die dem Auftraggeber durch schuldhaftes Verhalten von webdesign.ms entstehen, haftet webdesign.ms bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt und bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher vertragstypischer Pflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Vorgenannte Einschränkung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie auch dann nicht, wenn eine Einschränkung der Haftung gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen würde.

(3) Die Haftung von webdesign.ms für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere auch entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen.

(4) webdesign.ms haftet dem Auftraggeber oder sonstigen Dritten gegenüber ausdrücklich nicht für Schäden, die durch einen verfehlten Einsatz bzw. der Umsetzung der im Rahmen eines Auftrags entwickelten Leistungen, Lösungen und Rechte entstehen. Ein solches Fehlverhalten kann insbesondere in einer nicht ausreichenden Umsetzung der Handlungsempfehlungen von webdesign.ms auf Seiten des Auftraggebers liegen. Für den ordnungsgemäßen Einsatz der durch webdesign.ms entwickelten oder erbrachten Leistungen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

(5) webdesign.ms hat darüber hinaus keine Mängel oder Fehler zu verantworten, die auf fremden Plattformen, wie z.B. Meta, Google, Instagram etc. erfolgen, auf denen webdesign.ms vereinbarungsgemäß Marketingmaßnahmen und sonstige Leistungen für den Auftraggeber erbringt. Sollte es in der Sphäre dieser Plattformen zu Fehlern oder sonstigen Problemen kommen, die Einfluss auf die Leistungserbringung von webdesign.ms haben oder zu einem Schaden des Auftraggebers führen, kann ein hieraus resultierender finanzieller oder sonstiger Nachteil des Auftraggebers nicht zulasten von webdesign.ms gereichen. Eine entsprechende Haftung seitens webdesign.ms wird hiermit, vorbehaltlich gesetzlich zwingender Haftungsbestimmungen, ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn ein Nutzerkonto bzw. Account des Auftraggebers auf einer Plattform, gehackt oder kompromittiert wird, ohne dass webdesign.ms hieran ein Verschulden trifft.

(6) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

11. Vertraulichkeit

(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.

(2) Die empfangende Partei sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.

(3) Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.

12. Laufzeit & Kündigung

(1) Die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien richtet sich nach der Dauer bzw. der Laufzeit der hierunter durchzuführenden Projekte bzw. alternativ nach den Vereinbarungen der Parteien im Angebot.

(2) Sollte im Angebot nichts Genaueres geregelt sein, endet die Geschäftsbeziehung nach Abschluss der Projekte und vollständiger Erbringung der jeweiligen vereinbarten Leistungspflichten bzw. mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

(3) Sollten die Parteien eine sog. „Retainerlaufzeit“, also eine dauerhafte Erbringung von Leistungen mit monatlicher Betreuung oder sonstiger Betreuung nach Zeitabschnitten bzw. vereinbarter Leistungen, vereinbart haben, so beträgt die Vertragslaufzeit jeweils 6 Monate.

(4) Die Kündigungsfrist beträgt für dauerhaft zu erbringende Leistungen im Rahmen einer Retainerlaufzeit jeweils 3 Monate zum Ende eines Monats. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um weitere 6 Monate.

(5) Während der Dauer eines konkreten Projekts kann die Geschäftsbeziehung von jeder Partei nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Sollte webdesign.ms von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen, hat der Auftraggeber kein Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der vorzeitigen Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Leistungen sind ordnungsgemäß abzurechnen und zu vergüten.

(6) Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch webdesign.ms bleibt webdesign.ms berechtigt, das vereinbarte Honorar für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen (ggf. anteilig) zu verlangen. Sollte die außerordentliche Kündigung auf einem Fehlverhalten oder einer wesentlichen Vertragsverletzung des Auftraggebers beruhen, ist webdesign.ms darüber hinaus berechtigt, die Schäden und die Aufwendungen ersetzt zu verlangen, die webdesign.ms dadurch entstehen, dass webdesign.ms auf den Fortbestand der Geschäftsbeziehungen vertraute.

13. Recht & Gerichtsstand

(1) Für den Dienstleistungsvertrag sowie für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Dienstleistungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag ist, vorbehaltlich der Geltung zwingender prozessualer Regelungen zum Gerichtsstand, Münster, Westf., Deutschland.

14. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.

(2) Alle Unterlagen, Dokumente, Daten, Datenträger, Zugänge, Passwörter etc., die webdesign.ms im Zusammenhang mit ihren Leistungen unter dem Dienstleistungsvertrag übergeben oder bereitgestellt wurden, sind von ihm auf Verlangen des Auftraggebers, spätestens aber unmittelbar mit Beendigung des Dienstleistungsvertrages unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben bzw. zu löschen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des gesamten zwischen den Parteien bestehenden Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht die folgenden Erläuterungen besondere Form- oder Prozessvorschriften vorschreiben.

a. Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an die Leistungserbringung von webdesign.ms vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die dem Auftraggeber zustehenden Leistungen haben, werden wirksam, wenn der Auftraggeber einer Änderung nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und webdesign.ms den Auftraggeber vorab auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen hat. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung, gilt der Dienstleistungsvertrag unverändert weiter und webdesign.ms ist zur außerordentlichen Kündigung des Dienstleistungsvertrages mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt.

b. Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages, die webdesign.ms aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornimmt und welche negative Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis für den Auftraggeber haben, werden nur wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen ausdrücklich zustimmt. Bei ausbleibender Zustimmung gilt der Dienstleistungsvertrag unverändert weiter und webdesign.ms ist zur Kündigung des Dienstleistungsvertrages im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen berechtigt.

c. Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt.

d. Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des Dienstleistungsvertrages, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.

(4) Die Parteien dürfen Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag jeweils nur mit Zustimmung der anderen Partei abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

II. WERKLEISTUNGEN

Grundsätzlich erbringt webdesign.ms ihre Leistungen als Dienstleistungen gem. §§ 611 ff. BGB. Sollten webdesign.ms im Einzelfall einen Erfolg mit ihren Leistungen schulden und damit „Werkleistungen“ gem. §§ 631 ff. BGB erbringen, was insbesondere im Rahmen der technischen Umsetzung der Erstellung und Entwicklung von Websites gilt, wird webdesign.ms dies im Angebot klar skizzieren. Das Schulden eines Erfolges zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass webdesign.ms vom Auftraggeber damit beauftragt wird, ein konkretes Ergebnis herzustellen, dessen gewünschten Kriterien der Auftraggeber webdesign.ms vorab genau nennt und webdesign.ms sich im Gegenzug verpflichtet, dieses Ergebnis zu der vereinbarten Vergütung herzustellen. Die Erbringung von Werkleistungen richtet sich ergänzend zu den in Ziff. I. „Allgemeines“ genannten Vorschriften, nach den folgenden Regelungen dieser Ziff. II „Werkleistungen“. Bei Widersprüchen haben in Bezug auf die Leistungen zur technischen Umsetzung der Erstellung und Entwicklung von Websites die Regelungen in dieser Ziff. II. Werkleistungen Vorrang vor den Regelungen der Ziff. I. Allgemeines:

1. Vertragsgegenstand

(1) webdesign.ms bietet Entwicklungsleistungen zur technischen Umsetzung der Erstellung und Entwicklung von Websites. Auf Basis der Vorgaben des Auftraggebers bzw. auf Basis des gemeinsam vereinbarten „Entwicklungsplans“ entwickelt webdesign.ms passgenaue Websites für den Auftraggeber (nachfolgend auch „Entwicklungsleistungen“ genannt).

(2) Die konkreten Leistungsbestandteile, die webdesign.ms im Vertragsverhältnis zum Auftraggeber erbringt, ergeben sich aus dem Angebot bzw. aus den Verbindlichen Absprachen sowie aus dem gemeinsam vereinbarten Entwicklungsplan.

(3) Die Rechtsnatur der Entwicklungsleistungen sind dabei in der Regel Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB.

2. Abnahme

(1) webdesign.ms wird dem Auftraggeber die vereinbarten und erbrachten Entwicklungsleistungen sofern vollständig erstellt bzw. im Rahmen der von webdesign.ms und dem Auftraggeber vereinbarten Entwicklungsplan vorstellen. Diese Entwicklungsleistungen sind sodann Gegenstand der vom Auftraggeber bzw. gemeinsam durchzuführenden Abnahme. Über die Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Entwicklungsleistungen in allen wesentlichen Punkten die vertraglichen Vereinbarungen sowie die Verbindlichen Absprachen bzw. den Entwicklungsplan erfüllen. Vorgenanntes ist insbesondere der Fall, soweit die Entwicklungsleistungen keine Fehler aufweisen.

(3) Der Auftraggeber hat webdesign.ms spätestens sieben Werktage nach der Präsentation der Entwicklungsergebnisse die erfolgreiche Abnahme mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) zu bestätigen. Nach Ablauf dieser sieben Werktage gelten die Entwicklungsleistungen als abgenommen.

(4) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme steht jedoch unter dem Vorbehalt der in angemessener Zeit zu erbringende Beseitigung von Mängeln durch webdesign.ms. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

(5) Schlägt die Abnahme fehl, weil vereinbarte, wesentliche Teile der Entwicklungsleistungen nicht vereinbarungsgemäß erbracht wurden, so hat der Auftraggeber webdesign.ms eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel zu übergeben. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat webdesign.ms dann eine mangelfreie und abnahmefähige Version der Entwicklungsleistungen bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

3. Gewährleistung der Entwicklungsleistungen

(1) Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln im Hinblick auf von webdesign.ms erbrachte Entwicklungsleistungen gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer die gesetzlichen Regelungen. Es gilt § 377 HGB analog. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung der unverzüglichen Mängelanzeige analog § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB.

a. Sachmängel

(2) Bei Sachmängeln steht dem Auftraggeber nach Wahl von webdesign.ms zunächst das Recht auf kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung (nachfolgend „Nacherfüllung“) zu.

(3) Kann der Mangel nach zweimaliger Nacherfüllung nicht behoben werden, ist vor einer etwaigen Kündigung bzw. einem Rücktritt zu prüfen, ob den Interessen des Auftraggebers durch eine Alternativlösung entsprochen werden kann.

b. Rechtsmängel

(4) Die Entwicklungsleistungen werden dem Auftraggeber frei von Rechten Dritter verschafft. Der Auftraggeber hat webdesign.ms unverzüglich in Textform, wenn er Kenntnis über Rechte Dritter an den Entwicklungsleistungen erlangen.

(5) Auf Verlangen von webdesign.ms hat der Auftraggeber webdesign.ms die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen, webdesign.ms sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, Erklärungen zu erteilen und Befugnisse einzuräumen. Im Gegenzug stellt webdesign.ms den Auftraggeber von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei.

(6) Sind Entwicklungsleistungen von webdesign.ms tatsächlich mit Rechten Dritter belastet und stammt die Verantwortung hierfür ausschließlich aus der Sphäre von webdesign.ms, ist webdesign.ms nach Wahl von webdesign.ms berechtigt,

● die Rechter Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen (z.B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder

● die Entwicklungsleistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.

c. Allgemein

(7) Mängelansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber ohne die vorherige Zustimmung von webdesign.ms Änderungen an den Entwicklungsleistungen vorgenommen hat oder wenn die Entwicklungsleistungen vom Auftraggeber zu einem nicht von dem Dienstleistungsvertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und diese Handlung für das Auftreten des Mangels allein verantwortlich ist.

(8) Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern sie nicht ohnehin schon nach den vorgenannten Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen sind, in 12 Monaten.

4. Nutzungsrecht an Entwicklungsleistungen

a. Allgemeines

(1) Der Auftraggeber erhält an den Entwicklungsleistungen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, einfache Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein.

(2) Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, die Entwicklungsleistungen

a. zu vervielfältigen,

b. zu bearbeiten,

c. in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern,

d. fortzusetzen und zu ergänzen,

e. in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten,

f. drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben.

(3) Soweit an den Entwicklungsleistungen Rechte entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, steht es dem Auftraggeber frei, diese Schutzrechte auf seinen Namen eintragen zu lassen.

(4) webdesign.ms ist unbeschadet der Rechteeinräumung gemäß dieses Teil I. Ziff. 4 berechtigt, das Eigentum von webdesign.ms (siehe auch Teil I. Ziff. 4 dieser AGB) die Entwicklungsleistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig frei zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).

(5) Von der Rechteeinräumung gemäß dieser Ziffer 4 ausgenommen sind insbesondere die Zurverfügungstellung von Standardleistungen wie bspw. Bibliotheken, Frameworks oder sonstiger allgemeiner Module, Templates und Methoden, die webdesign.ms nicht individuell für den Auftraggeber entwickelt hat und die webdesign.ms dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Entwicklungsleistungen zur Verfügung stellt.

b. Open Source Software

(1) An in den Entwicklungsleistungen enthaltener Open Source Software räumt webdesign.ms dem Auftraggeber solche Rechte ein, die nach den für webdesign.ms geltenden Lizenzbedingungen auf den Auftraggeber übertragen werden können. Dem Auftraggeber ist die Nutzung der Entwicklungsleistungen ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen gestattet. Für hierüber hinausgehende Nutzungen übernimmt webdesign.ms keine Gewähr oder Haftung.

Stand April 2026

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